Steuerrechtliche Beratung
 
   JEDES UNTERNEHMEN IST ANDERS               
  Es ist nicht egal, welche Gewinnermittlungsart bzw. welches Steuermodell Sie für Ihr Unternehmen wählen.

Durch individuelle Beratung können Sie den laufenden Aufwand für Steuern und Abgaben so gering wie möglich halten.
 
   WIR INFORMIEREN SIE LAUFEND        
  Damit Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen können, informieren wir Sie laufend über die aktuelle Gesetzeslage und Verwaltungspraxis.

  Treffen Sie auch wirklich die richtige Wahl ?
  VIELE WEGE FÜHREN NACH ROM - es gilt, den "wirtschaftlichsten" zu finden...

  Grobüberblick über diverse Gewinnermittlungsarten:

  I. Pauschalierungen
  • Individualpauschalierung
• Basispauschalierung
• Branchenpauschalierung für
       - Gast- und Beherbergungsbetriebe
       - Drogerien
       - Lebensmittelhändler
       - Handelsvertreter
• Verordnungspauschalierung
• Pauschalierung von Landwirten

  II. Einnahmen - Ausgabenrechnung
  • nach der Bruttomethode
• nach der Nettomethode
für alle Unternehmen bis 5 Millionen Schilling (363.364 EURO) Umsatz
bzw. 8 Millionen Schilling (581.383 EURO) für Lebensmittelhändler

  III. Jahresabschlüsse - Bilanzierung
  • nach den Steuergesetzen
• nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
• nach IAS
• nach US-GAAP


  Informationen sind für uns eine Bringschuld, die wir bei Ihnen laufend einlösen. Sie erhalten regelmäßige Klientenrundschreiben mit aktuellen Änderungen im Steuerwesen, sowie im Bereich der Lohnverrechnung und Buchhaltung.
 


Ein Unternehmen gut zu führen heißt,
seine Zukunft zu lenken; und die Zukunft zu lenken heißt,
über die richtigen Informationen zu verfügen.


  Leistungsübersicht der steuerlichen Beratung

  Leistungsübersicht der Bilanzierung